§1 Allgemeines
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedienungen der „Fachgruppe Gastronomie BgA in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Hotellerie und Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg“ nachstehend kurz „Genussgutscheinevorarlberg.at“ genannt, ist Herausgeber der Genuss Gutscheine Vorarlberg, bzw. Vorarlberg-Isst Gutscheine”, nachstehend kurz „Gut-Schein“ genannt. Genussgutscheinevorarlberg.at verkauft diese Gutscheine im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Bei den Gutscheinen handelt es sich um Wertgutscheine. Der Gegenwert eines einzelnen Gutscheins entspricht bei der Ausgabe dem darauf aufgedruckten Euro-Betrag.
Die Gutscheine können in Form von Papiergutscheinen zum Postversand oder im Servicebüro der Fachgruppe Gastronomie sowie in den Filialen der Raiffeisenbanken Vorarlberg bei Genussgutscheinevorarlberg.at erworben werden. Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind für diese Gutscheine sinngemäß anzuwenden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen „Genussgutscheinevorarlberg.at“ und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
§2 Erwerb
Ein Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass einerseits der Kunde / Käufer im Bestellvorgang (https://genussgutscheinvorarlberg.at/shop/genuss-gutschein-bestellen/) die gegenständlichen AGB akzeptiert und die Bestellung online abschickt und andererseits „genussgutscheinvorarlberg.at“ die Gutscheine ausliefert, bzw. die Gutscheine vor Ort im Servicebüro der Fachgruppe Gastronomie oder den Filialen der Raiffeisenbanken käuflich erwirbt. Als Zahlungsart gilt Vorauszahlung per Kreditkarte, auf Rechnung oder vor Ort in bar als vereinbart. Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung dazu, dass sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen verrechnet werden können. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen. Die Gutscheine werden erst nach dem vollständigen Zahlungseingang ausgeliefert.
Alle Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der „Genussgutscheinevorarlberg.at“
§2.1 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von „Genussgutscheinevorarlberg.at“ mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist unzulässig. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber „Genussgutscheinevorarlberg.at“ ist nur möglich, sofern entweder „Genussgutscheinevorarlberg.at“ zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt, oder von „Genussgutscheinevorarlberg.at“ anerkannt worden ist.
§3 Zustellung
§3.1 Zustellung per Post
Die Zustellung der Gutscheine per Post erfolgt bei Standard-Zustellung innerhalb von 3-5 Werktagen, bei Express-Zustellung innerhalb von 2 Werktagen, an die bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Die jeweils gültige Servicepauschale ist im Onlineshop hinterlegt.
§3.2 Abholung
Bei Erwerb in den Filialen der Raiffeisenbanken werden die Gutscheine direkt dem Kunde überreicht, ebenso im Servicebüro der Fachgruppe Gastronomie in der WKV Feldkirch. Bei Online-Bestellung kann ebenso eine Abholung im WIFI Dornbirn oder WIFI Hohenems ausgewählt werden. Der Kunde wird informiert, wann die Gutscheine abholbereit sind.
§4 Einlösung der Gutscheine
Der Genuss Gutschein Vorarlberg kann bei sämtlichen Mitgliedern der Fachgruppe Gastronomie, Hotellerie und Freizeit- und Sportbetriebe eingelöst werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es dem Mitglied freisteht die Gutscheine anzunehmen.
Zukünftig: Die Gutscheine können bei allen auf genussgutscheinvorarlberg.at/Partnerbetriebe gesondert mit den Symbol des „Gut-Scheins“ gekennzeichneten Partnerbetrieben, nachstehend (kurz „Einlösestellen“) und ausschließlich für die bei den Einlösestellen angebotenen Produkte und Leistungen eingelöst werden. Eine Teileinlösung des „Gut-Scheins“ ist nicht möglich.
Sowohl Gutschein-Code (z.B. QR- oder EAN13-Code) als auch -nummer müssen auf dem „Gut-Schein (Original oder Ausdruck) einwandfrei lesbar sein, denn sie dienen der Verifizierung des Gutscheines bei der Einlösung. Die Verantwortung dafür liegt beim Kunden.
Genussgutscheinvorarlberg.at ist bei der Einlösung der Gutscheine nicht selbst Vertragspartei und haftet daher nicht für Ansprüche aus den Vertragsverhältnissen bei der Einlösung. Der jeweilige Vertrag über den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Leistungen der Vertriebspartner kommt ausschließlich zwischen dem Vertriebspartner und dem Gutscheininhaber zustande.
§5 Einlösbarkeit / Gültigkeitsdauer
Alle Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Gültigkeitsdauer von Wertgutscheinen (ABGB) (30 Jahre ab Gutscheinausstellung), sofern auf dem Gutschein kein abweichendes Datum aufgedruckt ist (bspw. für Aktionsgutscheine).
Die Gutscheine sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern es keine Ausnahmeregelungen für diese Gutscheine gibt. Siehe dazu Punkt 7 AGB. Die Barablöse durch Genussgutscheinvorarlberg.at ist insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn eine bestimmte Einlösestelle nicht mehr betrieben wird, vorübergehend geschlossen ist oder die Gut-Scheine nicht annimmt.
§6 Vertragsabschlüsse im Fernabsatz / Rücktrittsrecht
Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, hat für den im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, beginnend mit dem Erhalt des Gutscheins durch den Kunden oder durch einen vom Kunden benannten Dritten (z.B. ein Geschenk-Empfänger, nicht jedoch der Beförderer).
Die Ausübung des Rücktrittsrechts bedarf keiner Begründung und kann in Textform oder durch Rücksendung des Gutscheins erfolgen. Für die Rückgabe schickt der Kunde den Gutschein in einwandfreiem Zustand, in der Originalverpackung und mit der Originalrechnung zurück. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens. Die Kosten und das Haftungsrisiko für die Rücksendung bis zur Sperrung des Gutscheins durch die Genussgutscheinvorarlberg.at (siehe sogleich unten) trägt der Kunde.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Kaufpreis Zug um Zug gegen Zurückstellung des vom Kunden bezogenen Gutscheins zurückerstattet. Ein Vertragsrücktritt ist nicht mehr möglich, wenn der Gutschein bereits verbraucht wurde. Der Vertragsrücktritt muss durch Genussgutscheinvorarlberg.at innerhalb der regulären Bürozeiten an Werktagen bestätigt werden, um eine Sperre des Gutscheines zu veranlassen, sodass dieser nicht mehr eingelöst werden kann.
§7 Verlust, Missbrauch
Mit der Zustellung nach §4 geht der Gutschein in die Verfügung des Kunden über und damit auch das Risiko von Verlust, Diebstahl oder von Missbrauch. Jeder Anspruch an genussgutscheinvorarlberg.at aus diesen Titeln ist ausgeschlossen. Jede missbräuchliche Verwendung des Gutscheines, wie z.B. der Versuch mit Kopien des Gutscheines eine mehrfache Einlösung des Gutscheines zu erschleichen, wird mit den gesetzlich vorgesehenen rechtlichen Maßnahmen verfolgt. Genussgutscheinvorarlberg.at haftet gegenüber Dritten nicht für die missbräuchliche Verwendung von Gutscheinen. Die Einlösestellen/ Vertriebspartner sind verpflichtet, den Gutschein bei Entgegennahme auf Gültigkeit und Höhe des Guthabens zu überprüfen.
§8 Persönliche Daten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zum Abschluss des Vertragsverhältnisses zum Erwerb von Gutscheinen personenbezogene Daten des Kunden gespeichert werden müssen. Die näheren Bedingungen und Modalitäten sind in den Datenschutzbedingungen (https://genussgutscheinvorarlberg.at/datenschutz/) geregelt.
§9 Änderungen der AGB
Genussgutscheinvorarlberg.at behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten für das Vertragsverhältnis jedoch die zum Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Gutscheines gültigen Bedingungen.
§10 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der „genussgutscheinvorarlberg.at“ (Fachgruppe Gastronomie BgA, 6800 Feldkirch Wichnergasse 9).
§11 Regelungsgegenstand, Geltungsbereich, Gerichtsstand
§11.1. Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.
§11.2. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und seiner Bestandteile – insbesondere dieser AGB – beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht, würde das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen.
§11.3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und „Genussgutscheinevorarlberg.at“ gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
§11.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Feldkirch; für Verbraucher gilt §14 KSchG.